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Nachfolgend finden Sie diverse Steuerrechner. Außerdem stellen wir Ihnen einige nützliche Formulare zum Download zur Verfügung. Da diese in Microsoft Word bzw. Microsoft Excel erstellt wurden, können Sie sie selbstverständlich nach Ihren individuellen Bedürfnissen gestalten. Zur Ansicht der Verpflegungspauschalen benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader:

Hier haben Sie die Möglichkeit, die Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer zu berechnen:

Erbschaft-/Schenkungsteuer-Rechner (ab 01.01.2009)
Höhe der Erbschaft/Schenkung:
 €
Verwandtschaft (Sie sind...):
Erbschaft-/Schenkungsteuer:

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Meist lässt sich die Steuerlast optimieren.

 

Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuer zu berechnen:

Einkommensteuer-Rechner
Zu versteuerndes Einkommen: 
 €
Jahr: 
davon Einkünfte aus
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Gewerbebetrieb
  • selbständiger/freiberuflicher Tätigkeit
 €
Summe der Einkünfte:
 €
Grundtabelle
Splittingtabelle
Einkommensteuer:
 €
%
Reisekostenabrechnung

Dieses Formular können Sie zur Abrechnung von Dienstfahrten bzw. Geschäftsreisen bei Nutzung eines Kraftfahrzeugs im Privatvermögen verwenden, wobei eine automatische Berechnung des km-Geldes sowie der Verpflegungsmehraufwendungen bei Inlandsaufenhalten anhand der steuerlich abzugsfähigen Höchstsätze erfolgt. HERUNTERLADEN

Die in der anliegenden Übersicht ausgewiesenen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen für Auslandsdienst- bzw. geschäftsreisen können ohne Einzelnachweis angesetzt werden. Bei Dienstreisen vom Inland in das Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, der vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht wurde. Für eintägige Reisen ins Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend. Für die in der Übersicht nicht erfassten Länder ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag maßgebend, für nicht erfasste Übersee- und Außengebiete eines Landes ist der für das Mutterland geltende Pauschbetrag maßgebend. HERUNTERLADEN

Personalfragebogen 

Welche Daten sind zur Anmeldung eines neuen Mitarbeiters erforderlich? Verwenden Sie hierzu den nachfolgenden FRAGEBOGEN - dann gehen Sie auf Nummer sicher!

Der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt zum 01.07.2023 von derzeit 3,05 % auf 3,4 % erhöht. Neu ist die Einführung gestaffelter Pflegeversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer abhängig von der Anzahl der Kinder unter 25 Jahren bei Nachweis der Elterneigenschaft. Dadurch sollen Eltern mit mehreren Kindern entlastet werden:

Folgende Beitragssätze gelten ab dem 01.07.2023:

Beitrag für

Gesamt-
beitrag

Arbeit-
nehmer

Arbeit-
geber

Kinderlose

4,00%

2,30%

1,70%

Eltern mit einem Kind (lebenslang)

3,40%

1,70%

1,70%

Eltern mit 2 Kindern

3,15%

1,45%

1,70%

Eltern mit 3 Kindern

2,90%

1,20%

1,70%

Eltern mit 4 Kindern

2,65%

0,95%

1,70%

Eltern mit 5 und mehr Kindern

2,40%

0,70%

1,70%

Lassen Sie sich bitte die Elterneigenschaft sowie die Anzahl der Kinder von Ihren Arbeitnehmern auf einem Formblatt bestätigen.

Stand 06/2023